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Rente: Geldquelle Immobilie

Wer im Alter Kapital braucht und sein Eigenheim beleihen will, bekommt von Banken meist eine Absage. Ein Immobilien-Teilverkauf kann die Lösung sein.

Einen Teil des eigenen Hauses zu verkaufen und trotzdem darin wohnen zu bleiben, kann im Rentenalter einen dringend benö­ tigten Kapitalbedarf decken. Die entsprechende Lösung heißt: Immobilien­Teilverkauf. Das Angebot richtet sich an Menschen über 60 Jahre mit vorwiegend selbstgenutztem Wohneigentum. Der Mindestwert der Immobilie sollte 200.000 Euro betragen, es werden maximal 50 Prozent angekauft, also in diesem Fall 100.000 Euro. Ein lebenslanges Nießbrauchrecht wird gegen Zahlung einer monatlichen Nutzungsgebühr garantiert..

Die Alternativen zur Kapitalbeschaffung sind eher dünn, wenn man kein weiteres Darlehen mit Zins und Tilgung aufnehmen will oder kann. Banken ziehen sich bei der klassischen Immo­ bilienbeleihung – aufgrund der Wohnimmobilienkreditricht­ linie – ab einem Alter von 60 Jahren zurück. Deshalb kann es sinnvoll sein, wenn Verkäufer einen Teil ihres Vermögens, das in der Immobilie gebunden ist, durch den Teilverkauf herausziehen.

WIE LÄUFT EIN TEILVERKAUF AB?

Nach der Kontaktaufnahme folgt eine Erstberatung und Erst­bewertung der Immobilie. Ein unverbindliches Angebot wird versandt, das Kaufpreishöhe, Berechnung des prozentualen Anteilskaufs und die Höhe des monatlichen Nutzungsentgeltes enthält. Ein unabhängiger, zertifizierter Gutachter erstellt ein Markt­ und Beleihungswertgutachten. Ein verbindliches An­ gebot wird daraufhin verfasst und ein Kaufvertragsentwurf bei einem Notar in Auftrag gegeben. Nach Vertragsunterzeichnung wird der Kaufpreis ausgezahlt.

Wichtig ist die Transparenz und Verständlichkeit des Ange­ bots, auch in Bezug auf Rückkaufoption oder Gesamtverkauf. „Überraschungen“ im Notarvertrag können durch transparente und kompetente Beratung im Vorfeld sowie verständliche Formulierungen im Vertrag vermieden werden. Kunden sollten fragen, fragen, fragen! Bis zur Vertragsunterzeichnung gilt es, kritisch zu sein und zu bleiben, bis jede Frage beantwortet ist!

WAS MUSS BEACHTET WERDEN?

Interessent/­innen sollten die Angebote vergleichen und Ver­ trauenspersonen wie beispielweise die Erben in den Prozess miteinbeziehen. Einige Sicherungsmaßnahmen müssen beim Teilverkauf berücksichtigt werden, die vor allem den Insolvenz­ fall des Teilankäufers betreffen. Wichtig ist eine Regelung, dass im Falle einer Insolvenz des Anbieters, eine Verwer­ tung, also Zwangsversteigerung des Hauses ausgeschlossen ist, wenn das Nutzungsentgelt immer gezahlt wurde. Deshalb muss auch unbedingt vorab geprüft werden, ob dieses zur eigenen Liquidität passt.

Wesentlich vorteilhafter ist es, statt Wohnrecht lieber ein lebenslanges Nießbrauchrecht im Grundbuch festzulegen. Anbieter, die sich an Modernisierungs­ und Sanierungsmaßnahmen beteiligen und auf ein sogenanntes Durchführungsentgelt im Falle eines Vollverkaufs verzichten, sollten präferiert werden. Es gibt zahlreiche Fallstricke, die einen Teilverkauf zu einer komplexen Angelegenheit machen. Deshalb braucht es vorab professionelle Beratung!

Sabine Clever
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