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Werbebeitrag Porträt

Osteoporose-Basistherapie

Erstattungsfähigkeit von Vitamin D3- und Calcium-Präparaten: Unter welchen Voraussetzungen werden die Kosten für die Vitamin D3- und Calcium-Präparate von der Krankenkasse übernommen?

Nach der Arzneimittel-Richtlinie (G-BA Beschluss, Anlage I, 15. April 2021) sind verschreibungsfreie Vitamin D3- (400 – 1000 I.E.) und Calcium-Präparate (mind. 300 mg) unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig.

Dazu zählt die manifeste Osteoporose, bei der ein Knochenbruch ohne adäquates Trauma aufgrund der verminderten Knochendichte entstanden ist. Um den krankhaften Knochenabbau zu stoppen, ist eine antiresorptive Therapie notwendig. Für eine gesunde Mineralisierung des Knochens ist die Basistherapie mit Vitamin D3 und Calcium besonders wichtig. Daher übernimmt in diesem Fall die Krankenkasse die Kosten. Auch bei einer Therapie mit Steroiden kann die Krankenkasse für die Supplemente aufkommen, da bei der Behandlung massiv in den Knochenstoffwechsel eingegriffen wird und bereits nach einem halben Jahr eine sekundäre Osteoporose entstehen kann. Gemäß der Fachinformation muss auch bei der intravenösen Gabe von Bisphosphonaten Vitamin D3 und Calcium supplementiert werden. Denn im gesunden Körper wird der Calciumspiegel im Blut stets konstant gehalten. Wird zu wenig Calcium über die Nahrung aufgenommen, mobilisiert der Körper das Mineral aus den Knochen. Bei gleichzeitiger Einnahme antiresorptiver Medikamente kann der Calciumspiegel im Blut nicht mehr konstant gehalten werden. Um während der Therapie die Hypocalcämie zu vermeiden, müssen Patienten täglich Calcium und Vitamin D3 einnehmen, weshalb die Supplemente auf einem roten Rezept verschrieben werden.

Häufig werden die Supplemente aus Unsicherheit in Bezug auf die Verschreibungsfähigkeit zu Lasten der Patienten auf ein grünes Rezept verschrieben. Eine Möglichkeit für Verordner von Bisphosphonaten wären Komplett-Therapien zum Festbetrag, die ergänzend zum Bisphosphonat die Supplemente enthalten und von den Krankenkassen übernommen werden.

Nähere Informationen gibt es unter www.anwerina.com