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Amnesty International Deutschland e. V.
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www.amnesty.de
Werbebeitrag Experteninterview
„Nach mir die Freiheit!“
Interview mit Sandra Lüderitz-Korte, Ansprechpartnerin für Nachlassgestaltung bei Amnesty International, darüber wie man Amnesty im Testament bedenken und damit die Menschenrechte auch in Zukunft verteidigen kann.
Was hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International mit Nachlassgestaltung zu tun?
Jede Menge! Mit dem eigenen Nachlass kann ich den Einsatz für die Menschenrechte auch über den eigenen Tod hinaus unterstützen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Amnesty kann im Testament als Erbin benannt werden – als Alleinerbin oder als Miterbin neben Verwandten oder anderen Organisationen. Als Erbin tritt Amnesty juristisch in die Fußstapfen des Verstorbenen, regelt die Abwicklung des gesamten Nachlasses und kümmert sich um rechtliche Verpflichtungen.
Was ist die andere Möglichkeit?
Amnesty kann auch ein Vermächtnis zugesprochen werden, also ein bestimmter Gegenstand oder ein Geldbetrag. Jeder Betrag, seien es 50 oder 500 Euro, ist für uns wichtig und kann Menschenleben retten. Es kommt darauf an, was für einen selbst das Beste ist. Amnesty lässt niemanden bei diesen Fragen allein. Wir bieten rechtliche Beratung über ein Telefonat mit unserer Fachanwältin für Erbrecht an.
Was sind die Vorteile, wenn ich Amnesty im Testament bedenke?
Damit setzt man sich für andere Menschen ein und tut Gutes – auch über den eigenen Tod hinaus. Daneben ist es für viele Menschen auch ein tröstlicher Gedanke, dass ihre finanziellen Angelegenheiten in ihrem Sinne geregelt sind. Außerdem: Amnesty ist von der Erbschaftssteuer befreit. Wichtig ist es mir persönlich auch, dass diejenigen, die uns in ihrem Testament bedenken, mit uns Kontakt aufnehmen. Nur so können wir auch „Danke“ sagen!
Wofür gibt Amnesty das Geld aus?
Natürlich für unseren Einsatz für die Menschenrechte. Unsere Arbeit läuft unter anderem so: Wir erfahren über unsere Researcher/-Innen weltweit, wenn Menschenrechte verletzt werden. Das kann eine unrechtmäßige Inhaftierung oder Folter sein. In einer Eilaktion gehen wir dann an die Öffentlichkeit und schlagen Alarm.
Können Sie uns ein Beispiel nennen, bei dem diese Menschenrechtsarbeit erfolgreich war?
Wir setzten uns zum Beispiel für den ukrainischen Regisseur Oleg Sentsov ein. Er wurde im Mai 2014 auf der Krim verhaftet und nach Russland gebracht. Er hatte zuvor friedlich gegen die Intervention der Russischen Föderation auf der Krim und die Annexion der Halbinsel protestiert. Nach über fünf Jahren kam er endlich frei! Ein weiteres Beispiel ist unser Einsatz für die Mexikanerin Yecenia Armenta: Sie wurde nach vier Jahren Haft freigelassen, nachdem Amnesty-Unterstützer/-Innen über 300.000 Appelle an die mexikanischen Behörden geschickt hatten. Zuvor war die zweifache Mutter von Polizisten gefoltert, vergewaltigt und zu einem falschen Geständnis gezwungen worden.
Zusammen geben wir den Mächtigen das Zeichen: Wir sehen, was ihr macht und nehmen es nicht hin!
Nähere Infos gibt es auf: www.amnesty.de/testament