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Gutes tun über den Tod hinaus

Mit einer Nachlassspende kann man einen guten Zweck auch über den eigenen Tod hinaus unterstützen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Das eigene Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Wer soll erhalten, was ich mir mein Leben lang erarbeitet habe? Wer soll das Haus oder das Ersparte bekommen? Nicht immer möchte man den ganzen Besitz an die Angehörigen geben. Viele wollen mit ihrem Testament auch einen gemeinnützigen Zweck unterstützen. Das können Organisationen sein, die sich für Menschenrechte einsetzen. Oder Organisationen, die Kindern in Not helfen. Oder das Wohl von Tieren fördern. Meistens entscheiden sich Menschen, diejenigen Organisationen in ihrem Testament zu bedenken, denen sie auch schon früher im Leben gespendet haben. Doch welchen Zweck möchte ich über meinen Tod hinweg fördern? Die Antwort darauf ist wohl bei jedem verschieden. Es gibt auf jeden Fall viele Organisationen, die finanzielle Unterstützung brauchen und oft nur deshalb aktiv sein können, weil sie regelmäßig mit größeren und kleineren Geldspenden aus Testamenten bedacht werden.

Erbe oder Vermächtnis

Dabei gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Die erste Möglichkeit ist, die Organisation im Testament als Erbin zu benennen – als Alleinerbin oder als Miterbin neben Angehörigen oder anderen Organisationen. Als Erbin tritt die bedachte Organisation dann juristisch in die Fußstapfen des oder der Verstorbenen, regelt die Abwicklung des gesamten Nachlasses und kümmert sich um rechtliche Verpflichtungen.

Die zweite Möglichkeit ist, der gewünschten Organisation ein Vermächtnis zuzusprechen. Das kann ein bestimmter Gegenstand sein oder ein Geldbetrag. Wichtig ist auf jeden Fall, ein Testament zu verfassen und damit die eigenen Wünsche festzuhalten. Zur Info: Wenn kein Testament verfasst wurde, erben zunächst Ehepartner und Kinder. Ist der oder die Verstorbene nicht verheiratet, dann erben nur die Kinder. Wenn die Kinder nicht mehr leben, bekommen die Enkel das Erbe.

Tröstlicher Gedanke

Für viele Menschen ist es ein tröstlicher Gedanke, die letzten Dinge schon zu Lebzeiten geregelt zu haben. Ein weiterer Vorteil, wenn eine gemeinnützige Organisation im Testament bedacht wird, ist, dass diese von der Erbschaftssteuer befreit ist. Alle Zuwendungen kommen also ohne Abzug dem guten Zweck zugute. Ansonsten kann auf hohe Vermögen bis zu 50 Prozent Erbschaftssteuer anfallen. Generell hängt die Höhe der Steuer vom Wert des erhaltenen Vermögens und vom Grad der Verwandtschaft ab. Enge Verwandte müssen weniger Steuer zahlen und haben einen höheren Freibetrag als entfernte.

Dr. Julia Egleder