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Die wichtigsten Regeln zum Krankengeld

Viele Arbeitnehmer sind bei langer Krankheit verunsichert, welche Leistungen ihnen zustehen. Wir fassen die wichtigsten Aspekte zusammen.

Wird ein Arbeitnehmer krank, hat er zunächst sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung dafür ist nur, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Endet die Lohnfortzahlung, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt das Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts. Es erhöht sich übrigens, wenn der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hat.

Anspruch endet nach 78 Wochen

Ist der Leistungsanspruch für das Krankengeld erloschen, muss der Arbeitnehmer aktiv werden, wenn er noch nicht wieder gesund ist oder absehbar seinen Job nicht mehr ausüben kann. Dann sollten sich Arbeitnehmer arbeitslos melden und den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen. So lange sie auf Antwort auf den Erwerbsminderungsantrag warten, haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht hat, muss Grundsicherung beantragen. Häufig haben Arbeitnehmer, die so lange krank sind, aber auch Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. Dafür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Sie ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können die gleichen Kontaktdaten nutzen. Wichtig: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, da es dann auch früher Leistungen gibt. Das Ausfüllen des Antrags ist teilweise kompliziert, nehmen Sie hier im Fall des Falles Hilfe in Anspruch. Nach der Antragsstellung lässt die Kasse einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen.

Christian Erhardt-Maciejewski